Ab heute 4.8.2011: Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft

Heute ist eingetroffen, was bereits erwartet wurde:  Das neue Widerrufsrecht tritt in Kraft.

Das heißt für alle Shopbetreiber, daß die Widerrufsbelehrung anzupassen ist.

In erster Linie ändert sich gemäß dem neuen § 312e Abs. 1 BGB, daß dem Händler nur noch dann ein Wertersatz für gezogene Nutzungen zusteht, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Wer aber heute nicht direkt die neue Musterwiderrufsbelehrung ändern kann, dem sei zu seiner Beruhigung gesagt, er hat noch Zeit! Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Kurzmeldung: Änderungen des Widerrufsrechts werden noch 2011 erwartet

Wir erinnern uns, bereits im Juni 2010 gab es eine grundlegende Änderung des Widerrufsrechts.  Dieses Jahr ist mit einer neuen Änderung, wenn auch nicht so umfangreich wie 2010, zu rechnen.

Insbesondere die Regelungen zum Wertersatz werden angepasst.  Ausschlaggebend hierfür war die Entscheidung „Messner“ (Urteil vom 03.09.2009, C-489/07) des EuGH, nach der eine generelle Pflicht zum Wertersatz bei Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts nicht mit der Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz (97/7/EG) vereinbar ist.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurfs des Gesetzgebers soll nach dem bestehenden § 312d BGB ein neuer § 312e BGB eingefügt werden, welcher nun den Wertersatz bei Fernabsatzverträgen regelt.

AKTUELL: Bundestag stimmte am 26.05.2011 für die Änderungen.


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Autor: Pia Lembke
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Öko-Lebensmittel und der Online-Handel – Abmahnungen werden erwartet.

Wo Öko draufsteht, muß auch Öko drin sein!

Wer also Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert und diese dann zum Verkauf anbietet, muß sich Kontrollen unterziehen. Dies verlangt eine Verordnung von 2007, die auf europäischer Ebene erlassen wurde. Allerdings hatte Deutschland diesbezüglich eine Ausnahmeregelung. Wenn man direkt an den Endverbraucher verkauft, ist man von dieser Kontrollpflicht entbunden. Dieser direkte Vor-Ort-Kontakt mit dem Käufer fehlt jedoch beim Online-Kauf von Bio-Produkten.

Was also tun, um keine Abmahnung zu riskieren?

Am besten sich einer Kontrollstelle unterziehen. Dies ist aber neben dem Verwaltungsaufwand auch mit Kosten verbunden. Ob sich dies lohnt, muß demnach jeder Händler für sich entscheiden. Als abmahnsichere Alternative würde sonst nur noch in Frage kommen, die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Hier wird also eine Kosten-Nutzen-Rechnung unabdingbar.


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Autor: Pia Lembke
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“Gefällt mir”-Button – Update

Wir hatten bereits vor einiger Zeit berichtet, daß die Einbindung des “Gefällt mir”-Button nicht ganz unbedenklich ist.

Kritikpunkte gab es in erster Linie bzgl.  potentieller Verstöße gegen die Vorgaben des Datenschutzes.

Und nun gibt es die erst Gerichtsentscheidung zum “Gefällt mir”- Button. Im März hat das LG Berlin den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, weil es im Verstoß gegen Datenschutzvorschriften keinen Wettbewerbsverstoß erkannte. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Grafiken mögen vor Spam-Bots schützen, aber nicht unbedingt vor Abmahnungen

Der eine oder andere hat den Tipp schon mitbekommen: um sich einigermaßen vor nicht gewünschten Spam-Mails zu schützen, wird das Impressum nicht mehr als Text,  sondern als Grafik eingebaut.

Auf den ersten Blick spricht auch nichts dagegen, allerdings sollte man etwas weiter denken und sich fragen, ob dies auch zulässig ist oder ob die ausschließliche Benutzung des Impressums als Grafik gegen die Anforderungen aus § 5 Telemediengesetz verstößt. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Nennen wir das Kind beim Namen, Widerruf ohne Überschrift ist nicht gleich Widerruf.

Wer die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung benutzt, kann eigentlich nichts falsch machen und ist auf der sicheren Seite.

Allerdings sollte er das Muster auch nicht verändern… Denn die Widerrufsbelehrung  muß  “deutlich gestaltet sein”  vgl.  § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Das heißt nach der neusten Entscheidung des BGH ( Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/ 10) vor allem auch, daß eindeutige Überschriften nicht fehlen dürfen, auch Zwischenüberschriften nicht!

Das heißt:  die Überschrift “Widerrufsbelehrung” ist Pflicht. Und nicht zu verwechslen mit der Überschrift “Widerrufsrecht”, denn diese Überschrift verschleiere, daß der Verbraucher nicht nur ein Widerrufsrecht habe,  sondern auch erhebliche Pflichten im Falle der Ausübung seine Rechts.

Also, nicht eigenhändig Hand anlegen, sondern das gesetzliche Muster benutzen! Mit Überschriften!


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Autor: Pia Lembke
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Mit Selbstverständlichkeiten wirbt man nicht… Oder doch? (Update)

Wir hatten bereits in unserem Artikel berichtet, daß eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eine irreführende Werbung sei und somit wettbewerbswidrig ist.

Jetzt überrascht das OLG Hamm mit seiner neusten Entscheidung: Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Netto wie Brutto? oder “Ich wollte doch nur an Unternehmer verkaufen…”

Das Problem taucht immer wieder auf:

Der Online-Händler zeichnet seine Ware mit Nettopreisen aus und möchte auch nur an Gewerbertreibende verkaufen.

Allerdings kann dies zu Problemen führen und auch gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Denn wer nur Nettopreise angibt, darf sein Angebot auch nur ausschließlich an Gewerbetreibende richten, vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

Die Abgrenzung, wann sich ein Angebot nicht an den Endverbraucher richtet, ist in der Praxis aber leider oft unklar. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Das E-Commerce Jahr 2010 – Ein Rückblick

Das Jahr 2010 liegt hinter uns und das neue Jahr ist schon angebrochen. Daher möchte ich noch einen Blick in den Rückspiegel werfen und schauen wo lang uns der Weg des E-Commerce letztes Jahr geführt hat.  Subjektiv, nicht unbedingt chronologisch aber sicherlich informativ.

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Schon mit diesem kurzen Satz Spruch weiss man worum es geht: Facebook, natürlich! In diesem Jahr haben wir, wie so viele, verschiedenste Erfahrungen in der Verknüpfung von Facebook mit Online-Shops gesammelt. Der Bereich ist noch relativ frisch und es gibt, aus meiner Sicht, auch unnötige technische Hürden, die es erschweren Inhalte und Funktionen der Shops bei Facebook zu integrieren. Aber es ist sehr interessant und auf jeden Fall eine sehr schöne Möglichkeit der direkten Kommunikation mit seinen (potentiellen) Kunden. Es ist spannend die Entwicklung mitzuerleben und tagtäglich neue Best-Practices Erfahrungswerte zu sammeln.
Wovon ich persönlich erstmal stark abrate ist die Integration des gesamten Shops in Facebook. Es mag ja stimmen, daß die User ungern Facebook “verlassen”. Allerdings sind unsere Online-Shops immer sehr stark auf das Produktsortiment optimiert, jede Funktion wird nach und nach immer weiter hinsichtlich Usability und Design optimiert. Ein Online-Shop auf Facebook müsste es also auch sein und stellt damit ein Projekt / Investition für sich dar. Da kommt man mit einem Baukasten-System nicht sehr weit, wie es schon einige – auch große Shops – nutzen.

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Autor: Israel Galvez Gil
Allgemein, E-Commerce Geschichte, E-Commerce Trends, E-Payment, Online Recht, Social Commerce, Tips & Tricks, Web-Technologien
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“Frei Haus” kennt man, “Frei Bordsteinkante” wäre mal was Neues…

Bis wohin soll ich liefern? Bis vor die Tür? Bis ins Wohnzimmer?

Das ist eine Frage, die gerade im Online-Handel von großer Wichtigkeit ist, da es ohne Versendungskauf in dieser Branche nicht geht und ein Versendungskauf für den Händler mit nicht zu geringen Kosten verbunden ist.

Gerade bei sperrigen Gütern kommt es allerdings häufig zu Streit, weil der Käufer eine andere Vorstellung vom Lieferort hat als der Verkäufer oder der vom Verkäufer beauftragte Spediteur. Der Käufer möchte in der Regel, daß es dort angeliefert wird, wo es dann später stehen soll und dies ist meist nicht vor der Tür.

Aber bis wohin muß der Verkäufer liefern?

Das AG Bonn stellte in seiner Entscheidung vom 25.03.2010 (Az.: 103 C 315/09) klar, daß bei einem Versendungskauf grundsätzlich eine Lieferung der Kaufsache bis in die Wohn- oder Geschäftsräume des Käufers geschuldet wird.

Es sei denn es wurde etwas anderes im Vorhinein vereinbart.

Also  “Frei Bordsteinkante” ja, aber bitte vorher mit dem Kunden vertraglich festhalten.


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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