Abmahngefahr durch fehlende Versandkosten in Google Produktsuche

Der BGH entschied am 16.07., daß in Preissuchmaschinen zu jedem Produkt auch Versandkosten angegeben werden müssen.
Begründet wird dies mit der möglichen Irreführung des Verbrauchers beim Vergleich von Händlern und Angeboten:

Online-Händler berechnen teilweise sehr unterschiedliche Versandkosten. Die Anlieferung einer Waschmaschine kann durchaus zehn bis 15 Prozent des Produktpreises ausmachen. Da kann ein Preisranking ohne diese Angaben Kunden also in die Irre führen.

Nur zwei Wochen später sind daraufhin die ersten Abmahnungen bei Shop-Betreibern eingegangen, welche bei der Google Produktsuche gelistet sind.

Bisher konnten Shop-Betreiber darauf nicht reagieren, da die Schnittstelle von Google kein Feld für Versandkosteninformationen bereitstellte.

Heute hat Google nun bekanntgegeben, daß ab sofort neue Felder für die Übermittlung der Versandkosten bereitgestellt werden.
Google teilt ferner mit, daß diese noch nicht angezeigt werden, empfiehlt bis dahin aber eine Anpassung der Datenexporte und eine Bereitstellung der Versandkosteninformationen.

Wir haben selbstverständlich alle unsere Kunden informiert und empfehlen dringendst eine Anpassung.
Der standardmäßig in unserer Shop-Software enthaltene Export zur Google Produktsuche wird in den nächsten Tagen dahingehend angepasst.


igalvezgil
Autor: Israel Galvez Gil
Allgemein, Online Recht 06 August, 2009
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Ein Kommentar zum Thema “Abmahngefahr durch fehlende Versandkosten in Google Produktsuche”

  1. ShopTrainer.de sagt:

    Der Anfang ist getan und Google hat reagiert.
    Für alle die die Exporte selbst anpassen müssen.
    http://base.google.de/support/bin/answer.py?answer=107800&hl=de_DE
    Für die Produktdaten übernommen wird dies mitunter noch nicht. Soll aber in Krüze folgen.

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