Fair ist, wenn man mit gleichen Karten spielt… Amazon und seine Preispolitik
Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen Verkäufers – sollte man meinen.
Amazon sieht das anders.
Seit dem 31. März fordert Amazon von seinen Marketplace-Anbietern die Einhaltung einer sogenannten „Preisparität“ : Händler, die ihre Produkte im dortigen Marketplace anbieten, dürfen diese Produkte an anderer Stelle im Internet nicht günstiger an den Mann bringen wollen. Wer sich dem Preisdiktat nicht fügt, dem droht Amazon mit dem Rausschmiss, „da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht, auf Amazon.de zu verkaufen, verlieren werden“.
Unverständnis seitens der Händler! Man bedenke vor allem, daß beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen, der niedrige Preis schon deshalb berechtigt ist.
Andererseits profitiert der Händler von der Größe und von dem sicheren Image von Amazon. Man darf nicht außer Acht lassen, daß Amazon in der Bestellung mit “drinhängt” und sich um eine schnelle und zügige Abwicklung kümmert (z.B. werden Händler die nicht schnell genug liefern runtergestuft). Der Endkunde weiß dies zu schätzen, setzt größeres Vertrauen in Amazon als evtl. in einem kleineren Online-Shop und bestellt somit eher. Um die Bestellungen zu generieren, die man als Händler bei Amazon abwickelt, müßte man ansonsten kostenintensivere Werbung schalten. Da rentiert sich die Amazon-Provision dann doch.
Die Frage ist also, ob man sich von einem Markt-Giganten seine Unternehmerfreiheit einschränken läßt oder sich anpasst und gut verdient.
Rechtlich gesehen geht dies allerdings in Richtung Kartellrechtswidrigkeit. Der Verdacht, daß eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon vorliegen könnte, läßt sich so schnell nicht ausräumen. Deshalb wird das Bundeskartellamt die Amazon-Geschäftsbedingungen überprüfen.
Anfang Mai hatte bereits die Mediantis AG vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt (AZ 37O7636/10).
Bleibt also abzuwarten, wie es ausgehen wird.

Allgemein 20 Juni, 2010
Tags:amazon, It-Recht, Kartellrecht, Preisparität, Preispolitik
Ein Kommentar zum Thema “Fair ist, wenn man mit gleichen Karten spielt… Amazon und seine Preispolitik”
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26 Februar 2011 um 10:44 Uhr
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