Neues Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010
Um Punkt Mitternacht kam die Umstellung und ab dann hätten alle Internetnutzer, die im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreiben und die vor einer Abmahnung sicher sein wollten, Ihre Widerrufsbelehrungen anpassen sollen.
Für den, der um genau 0.00 Uhr am 11.6.2010 Besseres zu tun hatte, für den könnte folgender Link von Interesse sein. Dort können die Musterformulierungen zum neuen Widerrufsrecht kostenlos heruntergeladen werden.
Aber was genau hat sich seit dieser Mitternacht am 11.6.2010 geändert?
In erster Linie gibt es mehr Sicherheit für den Betreiber eines Online-Shops.
Konkret gibt es folgende Änderungen:
- Unangreifbarkeit der Musterbelehrung
Das heißt, die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung haben den Rang eines formellen Gesetzes und sind durch die Instanzgerichte nicht mehr angreifbar. - 14 Tage Widerrufsfrist auch bei eBay
Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt ab sofort auch 14 Tage. - Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
Ab sofort ist es ausreichend den Verbraucher über das Widerrufsrecht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu belehren, um einen Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend machen zu können. Aufgrund eines EuGH-Urteils vom 03.09.2009 werden die Vorschriften zum Wertersatz aber wohl noch dieses Jahr geändert, was eine erneute Anpassung der Musterbelehrungen zur Folge haben wird. - Rückgaberecht bei eBay
Auch eBay-Händler können ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen. Ob dies bisher bereits möglich war, ist seit langer Zeit umstritten (vgl. hierzu ).
Änderungen haben aber immer auch einen Vorteil, man muß sich nochmals mit der Materie befassen, die man anpassen muß.
Bei unseren Kunden ging die Anpassung einher mit einer umfangreichen Prüfung der restlichen Rechtskonformität des Onlineshops. Und man wird es kaum glauben, die eine oder andere rechtliche Kuriosität wurde ausgebessert.

Allgemein, Online Recht 15 Juni, 2010
Tags:Abmahnungen, Allgemein, E-Commerce, Online Recht, widerrufsrecht
3 Kommentare zum Thema “Neues Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010”
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.

16 Dezember 2010 um 06:32 Uhr
[...] Neues Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010 [...]…
…
04 Januar 2011 um 20:09 Uhr
[...] bereits damals berichtet, hatte sich am 11.06.2010 das Widerrufsrecht geändert. Dies Änderung ging mit einer gewissen [...]
30 Mai 2011 um 14:03 Uhr
[...] erinnern uns, bereits im Juni 2010 gab es eine grundlegende Änderung des Widerrufsrechts. Dieses Jahr ist mit einer neuen [...]