Vorsicht bei Abmahnungen der “Grevenreuth AG”
Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, denn sonst werden sie, wenn man nicht darauf reagiert, nur noch teurer.
Mit dieser Angst spielt auch die “Grevenreuth AG”. Sie verschickt Abmahn-Emails, die einen offiziellen Eindruck mit Briefkopf, Geschäftsadresse und einer Bearbeitungsnummer machen.
Im Schreiben heißt es:
“Da dies gegen das Urheberrecht verstößt, bitten wir Sie eine Mahngeld in Höhe von 50 € an uns zu zahlen.”
Eine verhältnismäßig kleine Summe für eine Abmahnsumme, die schnell zur Zahlung verleitet, damit man bloß keinen Ärger bekommt.
Aber genau dieser Schnäppchenpreis von 50,- Eur hat die “Grevenreuth AG” entlarvt. Denn bei Urheberrechtsverletzungen belaufen sich die Streitwerte normalerweise im mittleren fünfstelligen Bereich und auch die für die Abmahnung anfallenden Abmahngebühren ergeben meist eine Summe von über 1000 €.
Echte Abmahnschreiben gestalten sich in der Regel auch anders: sie bestehen aus einem mehrseitigen Anwaltsschreiben und meist liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.
Also Vorsicht bei Schnäppchen-Abmahnungen!

Online Recht, Tips & Tricks 13 Juli, 2010
Tags:falsche Abmahnungen, Grevenreuth Ag, Online Recht
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