Sich mit fremden Federn schmücken, ist jetzt erlaubt – neue Markenrichtlinie für AdWords

Am 14. September 2010 soll die neue Markenrichtlinie für AdWords in Kraft treten.  Ab dann kann man Anzeigen schalten, die rechtlich geschützte Markennamen enthalten.

Zurückzuführen ist die neue Markenrichtlinie auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr 2010. Markeninhaber klagten gegen andere Anzeigen, bei denen der eigene Markennamen in den Werbeergebnissen aufgeführt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, Google bekam Recht. Und so ist es also zulässig einen geschützten Namen als Keyword zu nutzen.

Allerdings bietet Google den Markenrechtsinhabern als Entgegenkommen die Möglichkeit Beschwerde einzureichen, wenn ein Mitbewerber die Kunden durch falsche Werbung verunsichert oder verwirrt. Google würde dann diese Anzeigen entfernen.

Und somit ist das Vorgehen in Europa an das in den meisten anderen Ländern der Welt angepasst.


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Autor: Pia Lembke
Allgemein 16 August, 2010
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