“Gefällt mir”-Button – Update
Wir hatten bereits vor einiger Zeit berichtet, daß die Einbindung des “Gefällt mir”-Button nicht ganz unbedenklich ist.
Kritikpunkte gab es in erster Linie bzgl. potentieller Verstöße gegen die Vorgaben des Datenschutzes.
Und nun gibt es die erst Gerichtsentscheidung zum “Gefällt mir”- Button. Im März hat das LG Berlin den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, weil es im Verstoß gegen Datenschutzvorschriften keinen Wettbewerbsverstoß erkannte.
Die, durch die Gerichtsentscheidung, erhoffte Klarheit in datenschutzrechtlicher Hinsicht wurde allerdings dennoch nicht erreicht.
Streitpunkt war folgendes Szenario:
Zwei Online-Händler bieten beide unter anderem “Sterntaufen” an. Einer der beiden hatte auf seiner Website einen “Gefällt mir”-Button von Facebook eingebunden, ohne zusätzliche Informationen über die dabei entstehende Datenerhebung anzugeben. Der Konkurrent ließ ihn daraufhin abmahnen. Er vertrat die Ansicht, die unterbliebene Unterrichtung der Besucher der Seite über Art, Umfang und Zweck der erhobenen personenbezogenen Daten stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) dar.
Der Antrag wurde zurückgewiesen, weil der vorliegende Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften (hier: § 13 TMG) keine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG sei.
Eine solche Vorschrift muß das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regeln, was jedoch bei § 13 TMG nicht der Fall ist. Die Vorschriften zum Datenschutz dienen jedoch, anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel, dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.
Fazit: kein Wettbewerbsverstoß, keine Abmahnungen. Aber auch keine Aussage darüber, ob der Button gegen das Datenschutz verstößt.
Also, weiter abwarten…
Bis dahin können aber Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zwar nicht abgemahnt, aber mit einem Bußgeld geahndet werden. Besser ist es also, einen Info-Text in die Datenschutzerklärung aufzunehmen, wenn der “Gefällt mir”-Button benutzt wird.

Allgemein, Online Recht 27 April, 2011
Tags:Abmahnung, Datenschutz, Like-Button, TMG, UWG, Wettbewerbsverstoß, wettbewerbswidrig
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