Kurzmeldung: Änderungen des Widerrufsrechts werden noch 2011 erwartet
Wir erinnern uns, bereits im Juni 2010 gab es eine grundlegende Änderung des Widerrufsrechts. Dieses Jahr ist mit einer neuen Änderung, wenn auch nicht so umfangreich wie 2010, zu rechnen.
Insbesondere die Regelungen zum Wertersatz werden angepasst. Ausschlaggebend hierfür war die Entscheidung „Messner“ (Urteil vom 03.09.2009, C-489/07) des EuGH, nach der eine generelle Pflicht zum Wertersatz bei Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts nicht mit der Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz (97/7/EG) vereinbar ist.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurfs des Gesetzgebers soll nach dem bestehenden § 312d BGB ein neuer § 312e BGB eingefügt werden, welcher nun den Wertersatz bei Fernabsatzverträgen regelt.
AKTUELL: Bundestag stimmte am 26.05.2011 für die Änderungen.

Allgemein, Online Recht 30 Mai, 2011
Tags:EuGH-Rechtsprechung, Fernabsatz, Neues Widerrufsrecht, Wertersatz

04 August 2011 um 19:19 Uhr
[...] ist eingetroffen, was bereits erwartet wurde: Das neue Widerrufsrecht tritt in [...]