Öko-Lebensmittel und der Online-Handel – Abmahnungen werden erwartet.

Wo Öko draufsteht, muß auch Öko drin sein!

Wer also Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert und diese dann zum Verkauf anbietet, muß sich Kontrollen unterziehen. Dies verlangt eine Verordnung von 2007, die auf europäischer Ebene erlassen wurde. Allerdings hatte Deutschland diesbezüglich eine Ausnahmeregelung. Wenn man direkt an den Endverbraucher verkauft, ist man von dieser Kontrollpflicht entbunden. Dieser direkte Vor-Ort-Kontakt mit dem Käufer fehlt jedoch beim Online-Kauf von Bio-Produkten.

Was also tun, um keine Abmahnung zu riskieren?

Am besten sich einer Kontrollstelle unterziehen. Dies ist aber neben dem Verwaltungsaufwand auch mit Kosten verbunden. Ob sich dies lohnt, muß demnach jeder Händler für sich entscheiden. Als abmahnsichere Alternative würde sonst nur noch in Frage kommen, die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Hier wird also eine Kosten-Nutzen-Rechnung unabdingbar.


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein 16 Mai, 2011
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