Ab heute 4.8.2011: Neues Widerrufsrecht tritt in Kraft
Heute ist eingetroffen, was bereits erwartet wurde: Das neue Widerrufsrecht tritt in Kraft.
Das heißt für alle Shopbetreiber, daß die Widerrufsbelehrung anzupassen ist.
In erster Linie ändert sich gemäß dem neuen § 312e Abs. 1 BGB, daß dem Händler nur noch dann ein Wertersatz für gezogene Nutzungen zusteht, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Wer aber heute nicht direkt die neue Musterwiderrufsbelehrung ändern kann, dem sei zu seiner Beruhigung gesagt, er hat noch Zeit!
Genau genommen noch drei Monate, solange ist nämlich der Übergangszeitraum (also einschließlich 04.11.2011). Ab dann ist die neue Widerrufsbelehrung zwingend und nur so ist man vor Abmahnung sicher. Bis dahin riskiert man demnach keine Abmahnung mit der alten Belehrung, allerdings muß es sich dann aber um die alte Musterwiderrufsbelehrung vom 11.06.2010 handeln, um auf der sicheren Seite zu sein. Nicht außer Acht zu lassen ist aber, daß die alte Belehrung nichts zum Wertersatz für die Nutzung der Sache sagt, dh. der Händler kann sich solange nicht auf diesen Anspruch berufen, wie er noch das alte Muster benutzt. Man ist also gut beraten, wenn man so schnell wie möglich zu der Änderung übergeht.
Und für alle die das Rückgaberecht anbieten: obengenanntes gilt entsprechend!


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