Die Tücken des Widerrufsrecht für den Shopbetreiber

Der Kunde hat durch das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Ware, die ihm nicht gefällt gratis zurückzugeben.

Soweit, so gut.

Probleme entstehen allerdings, wenn der Verbraucher diese Option ausreizt. So werden nach einer neusten Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops die Waren oft in einem schlechtem Zustand zurückgeschickt. 80% der Shopbetreiber klagen über Missbrauchsfälle, vor allem bei Waren die zeitweise genutzt werden können. Das Abendkleid, das nach einmaliger Nutzung nicht mehr gebraucht wird, wird dann einfach zurückgeschickt.

Die Ware verliert somit an Wert und der Weiterverkauf wird teilweise nicht mehr möglich sein.

Allerdings gibt es für Shopbetreiber die Möglichkeit in schwerwiegenden Fällen vom Verbraucher Ersatz für die Nutzung bzw. für die Verschlechterung der Ware verlangen (Wertersatz). Der Europäische Gerichtshof hält Wertersatz und Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander vereinbar.


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Doppelt gemoppelt hält besser: Doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel

Immer wieder beschäftigt die 40-Euro-Klausel die deutschen Gerichte. Mit der 40-Euro- Klausel kann vereinbart werden, daß die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden, wenn der Wert der zurückgesendeten Sache 40 € nicht übersteigt.

Dies gilt also nicht automatisch, sondern muß zuvor vereinbart worden sein, d.h. man muß entsprechende AGB verwenden, die wirksam im Vertrag einbezogen werden. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Sich mit fremden Federn schmücken, ist jetzt erlaubt – neue Markenrichtlinie für AdWords

Am 14. September 2010 soll die neue Markenrichtlinie für AdWords in Kraft treten.  Ab dann kann man Anzeigen schalten, die rechtlich geschützte Markennamen enthalten.

Zurückzuführen ist die neue Markenrichtlinie auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr 2010. Markeninhaber klagten gegen andere Anzeigen, bei denen der eigene Markennamen in den Werbeergebnissen aufgeführt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, Google bekam Recht. Und so ist es also zulässig einen geschützten Namen als Keyword zu nutzen.

Allerdings bietet Google den Markenrechtsinhabern als Entgegenkommen die Möglichkeit Beschwerde einzureichen, wenn ein Mitbewerber die Kunden durch falsche Werbung verunsichert oder verwirrt. Google würde dann diese Anzeigen entfernen.

Und somit ist das Vorgehen in Europa an das in den meisten anderen Ländern der Welt angepasst.


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Autor: Pia Lembke
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Es ist nicht nur ein Spiel…

Was ist, wenn ein Avatar (eine künstliche Person oder ein grafischer Stellvertreter einer echten Person in der virtuellen Welt) seine ihm im Spiel zustehenden virtuellen Güter, wie beispielsweise Schwerter / Munition oder ähnliches, an andere Personen oder Avatare verkauft?

Ein Spiel? Eine virtuelle Realität, die nichts  mit der wirklichen Welt zu tun hat?

Nicht so schnell… Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Fair ist, wenn man mit gleichen Karten spielt… Amazon und seine Preispolitik

Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen Verkäufers – sollte man meinen.

Amazon sieht das anders.

Seit dem 31. März fordert Amazon von seinen Marketplace-Anbietern die Einhaltung einer sogenannten „Preisparität“ : Händler, die ihre Produkte im dortigen Marketplace anbieten, dürfen diese Produkte an anderer Stelle im Internet nicht günstiger an den Mann bringen wollen. Wer sich dem Preisdiktat nicht fügt, dem droht Amazon mit dem Rausschmiss, „da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht, auf Amazon.de zu verkaufen, verlieren werden“. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
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Neues Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Um Punkt Mitternacht kam die Umstellung und ab dann hätten alle  Internetnutzer, die im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreiben  und die vor einer Abmahnung sicher sein wollten, Ihre Widerrufsbelehrungen anpassen sollen.

Für den, der um genau 0.00 Uhr am 11.6.2010 Besseres zu tun hatte, für den könnte folgender Link von Interesse sein. Dort können die Musterformulierungen zum neuen Widerrufsrecht kostenlos heruntergeladen werden.

Aber was genau hat sich seit dieser Mitternacht am 11.6.2010 geändert?

In erster Linie gibt es mehr Sicherheit für den Betreiber eines Online-Shops. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Preise hoch, aber dann überall gleichzeitig bitte!

Folgender Sachverhalt erhitzt die Gemüter:

Ein Shopbetreiber erhöhte den Preis für seine im Shop angebotene Kaffeemaschine von 550 Euro auf 587 Euro. In einer Preissuchmaschine, in welcher der Händler gelistet war, blieb der Preis jedoch noch 20 Stunden auf dem alten, niedrigeren Niveau. Ein Wettbewerber sah das als wettbewerbswidrig an.

Der  BGH gab ihm am 11.03.2010 in seiner Entscheidung  (AZ: I ZR 123/08) recht.

“Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.

Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.”

Darüber hinaus, sei es dem Händler zuzumuten die Preise für Produkte, für die er in einer Preissuchmaschine wirbt, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.

Frage ist nur, wie soll der Shopbetreiber dieser Pflicht nachkommen, wenn er zB. in mehreren Preissuchmaschinen gelistet ist, die sich zu unterschiedlichen Zeiten aktualisieren?

Ein bißchen weltfremd, oder?

Was sagen Sie dazu, stimmen Sie hier ab.


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht, Web-Technologien
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Wir müssen uns doch nicht umgewöhnen, Zollmaße bleiben!

Wir hatten die große Abmahnwelle bzgl. der Gänsefüßchenmaße erwartet, aber Sie kam dann doch nicht.

Wer sich an Zoll gewöhnt hatte, der kann sich auch weiterhin bei der Längenangabe der Bildschirmdiagonalen an Zollangaben erfreuen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat folgendes dazu beigetragen:

Es gilt nun unbefristet § 3 der Einheitenverordnung:

“§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Soweit nach §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.”

Die vorher in der Verordnung vorgesehene Befristung dieser Regelung bis zum 31.12.2009 wurde zum 02.10.2009 aufgehoben, d.h. diese Ausnahmeregelung gilt weiterhin.

Lediglich die entsprechende cm-Angabe muß hervorgehoben sein, z.B. durch größere oder farblich gestaltete Schriftart.

Wir haben es immer gewußt, ein 17 ” Monitor ist ein 17″ Monitor!


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Auf ein erfolgreiches Jahr 2010 – Neues Projekt live

Die ersten geschäftigen Januar-Wochen sind vorüber und wir möchten, wenn auch verspätet, allen Kunden und Lesern ein frohes neues Jahr wünschen.

Der Abschluss eines großen Projektes hatte die Aufmerksamkeit des gesamten Teams erfordert und wir sind stolz, daß es seit Montag erfolgreich livegegangen ist:

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Autor: Israel Galvez Gil
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Frohe Weihnachten und guten Rutsch!

KrassoladeWir wünschen an dieser Stelle allen Kunden und allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest im Kreis der Liebsten!

Möge das Jahr 2010 für Sie von Glück und Gesundheit begleitet sein.

An dieser Stelle auch einen lieben Gruß nach Barmstedt, zu Sören vom Schoko-Laden. Das Weihnachtspräsent für unsere Kunden ist toll geworden!

Besten Dank!


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Autor: Israel Galvez Gil
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