Die Tücken des Widerrufsrecht für den Shopbetreiber

Der Kunde hat durch das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Ware, die ihm nicht gefällt gratis zurückzugeben.

Soweit, so gut.

Probleme entstehen allerdings, wenn der Verbraucher diese Option ausreizt. So werden nach einer neusten Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops die Waren oft in einem schlechtem Zustand zurückgeschickt. 80% der Shopbetreiber klagen über Missbrauchsfälle, vor allem bei Waren die zeitweise genutzt werden können. Das Abendkleid, das nach einmaliger Nutzung nicht mehr gebraucht wird, wird dann einfach zurückgeschickt.

Die Ware verliert somit an Wert und der Weiterverkauf wird teilweise nicht mehr möglich sein.

Allerdings gibt es für Shopbetreiber die Möglichkeit in schwerwiegenden Fällen vom Verbraucher Ersatz für die Nutzung bzw. für die Verschlechterung der Ware verlangen (Wertersatz). Der Europäische Gerichtshof hält Wertersatz und Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander vereinbar.


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Doppelt gemoppelt hält besser: Doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel

Immer wieder beschäftigt die 40-Euro-Klausel die deutschen Gerichte. Mit der 40-Euro- Klausel kann vereinbart werden, daß die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden, wenn der Wert der zurückgesendeten Sache 40 € nicht übersteigt.

Dies gilt also nicht automatisch, sondern muß zuvor vereinbart worden sein, d.h. man muß entsprechende AGB verwenden, die wirksam im Vertrag einbezogen werden. Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Vorsicht bei Abmahnungen der “Grevenreuth AG”

Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, denn sonst werden sie, wenn man nicht darauf reagiert, nur noch teurer.

Mit dieser Angst spielt auch die “Grevenreuth AG”. Sie verschickt Abmahn-Emails,  die  einen offiziellen Eindruck mit Briefkopf, Geschäftsadresse und einer Bearbeitungsnummer machen.

Im Schreiben heißt es: Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
Online Recht, Tips & Tricks
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Es ist nicht nur ein Spiel…

Was ist, wenn ein Avatar (eine künstliche Person oder ein grafischer Stellvertreter einer echten Person in der virtuellen Welt) seine ihm im Spiel zustehenden virtuellen Güter, wie beispielsweise Schwerter / Munition oder ähnliches, an andere Personen oder Avatare verkauft?

Ein Spiel? Eine virtuelle Realität, die nichts  mit der wirklichen Welt zu tun hat?

Nicht so schnell… Weiterlesen »


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Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht, Spass
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Neues Widerrufsrecht ab dem 11.6.2010

Um Punkt Mitternacht kam die Umstellung und ab dann hätten alle  Internetnutzer, die im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreiben  und die vor einer Abmahnung sicher sein wollten, Ihre Widerrufsbelehrungen anpassen sollen.

Für den, der um genau 0.00 Uhr am 11.6.2010 Besseres zu tun hatte, für den könnte folgender Link von Interesse sein. Dort können die Musterformulierungen zum neuen Widerrufsrecht kostenlos heruntergeladen werden.

Aber was genau hat sich seit dieser Mitternacht am 11.6.2010 geändert?

In erster Linie gibt es mehr Sicherheit für den Betreiber eines Online-Shops. Weiterlesen »


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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Preise hoch, aber dann überall gleichzeitig bitte!

Folgender Sachverhalt erhitzt die Gemüter:

Ein Shopbetreiber erhöhte den Preis für seine im Shop angebotene Kaffeemaschine von 550 Euro auf 587 Euro. In einer Preissuchmaschine, in welcher der Händler gelistet war, blieb der Preis jedoch noch 20 Stunden auf dem alten, niedrigeren Niveau. Ein Wettbewerber sah das als wettbewerbswidrig an.

Der  BGH gab ihm am 11.03.2010 in seiner Entscheidung  (AZ: I ZR 123/08) recht.

“Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.

Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.”

Darüber hinaus, sei es dem Händler zuzumuten die Preise für Produkte, für die er in einer Preissuchmaschine wirbt, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.

Frage ist nur, wie soll der Shopbetreiber dieser Pflicht nachkommen, wenn er zB. in mehreren Preissuchmaschinen gelistet ist, die sich zu unterschiedlichen Zeiten aktualisieren?

Ein bißchen weltfremd, oder?

Was sagen Sie dazu, stimmen Sie hier ab.


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht, Web-Technologien
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Wir müssen uns doch nicht umgewöhnen, Zollmaße bleiben!

Wir hatten die große Abmahnwelle bzgl. der Gänsefüßchenmaße erwartet, aber Sie kam dann doch nicht.

Wer sich an Zoll gewöhnt hatte, der kann sich auch weiterhin bei der Längenangabe der Bildschirmdiagonalen an Zollangaben erfreuen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat folgendes dazu beigetragen:

Es gilt nun unbefristet § 3 der Einheitenverordnung:

“§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Soweit nach §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.”

Die vorher in der Verordnung vorgesehene Befristung dieser Regelung bis zum 31.12.2009 wurde zum 02.10.2009 aufgehoben, d.h. diese Ausnahmeregelung gilt weiterhin.

Lediglich die entsprechende cm-Angabe muß hervorgehoben sein, z.B. durch größere oder farblich gestaltete Schriftart.

Wir haben es immer gewußt, ein 17 ” Monitor ist ein 17″ Monitor!


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht
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E-Commerce Lesetipps (IV)

In der Vorweihnachtszeit beschäftigt uns gerade ein spannendes Großprojekt, welches unser ganzes Engagement und Aufmerksamkeit erfordert.

Trotzdem finden wir natürlich die Zeit das aktuelle E-Commerce Geschehen zu beobachten und möchten gerne einige interessante Artikel mit Ihnen teilen:

Marketing:

Technologie:

E-Commerce Recht:

Über das Dauerthema Widerrufsrecht und die Pflichten und Folgen für die Shop-Betreiber, wurde in den letzten Wochen viel gesprochen:

Viel Spaß beim Lesen!


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Autor: Israel Galvez Gil
E-Commerce Trends, Online Recht, Web-Technologien
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Abmahngefahr durch fehlende Versandkosten in Google Produktsuche

Der BGH entschied am 16.07., daß in Preissuchmaschinen zu jedem Produkt auch Versandkosten angegeben werden müssen.
Begründet wird dies mit der möglichen Irreführung des Verbrauchers beim Vergleich von Händlern und Angeboten:

Online-Händler berechnen teilweise sehr unterschiedliche Versandkosten. Die Anlieferung einer Waschmaschine kann durchaus zehn bis 15 Prozent des Produktpreises ausmachen. Da kann ein Preisranking ohne diese Angaben Kunden also in die Irre führen.

Nur zwei Wochen später sind daraufhin die ersten Abmahnungen bei Shop-Betreibern eingegangen, welche bei der Google Produktsuche gelistet sind.

Bisher konnten Shop-Betreiber darauf nicht reagieren, da die Schnittstelle von Google kein Feld für Versandkosteninformationen bereitstellte.

Heute hat Google nun bekanntgegeben, daß ab sofort neue Felder für die Übermittlung der Versandkosten bereitgestellt werden.
Google teilt ferner mit, daß diese noch nicht angezeigt werden, empfiehlt bis dahin aber eine Anpassung der Datenexporte und eine Bereitstellung der Versandkosteninformationen.

Wir haben selbstverständlich alle unsere Kunden informiert und empfehlen dringendst eine Anpassung.
Der standardmäßig in unserer Shop-Software enthaltene Export zur Google Produktsuche wird in den nächsten Tagen dahingehend angepasst.


igalvezgil
Autor: Israel Galvez Gil
Allgemein, Online Recht
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Haben “Gänsefüßchen-Maße” ab 2010 ausgedient?

Ab 2010 stellt sich die Frage, ob aus Zoll wieder Zentimeter werden soll.

Eigentlich hatten wir uns dran gewöhnt. Ein 17 ” Monitor sagt uns zumindest mehr, als ein 43,2 cm Monitor. Gerade bei Bildschirmen, sei es bei Computern oder Fernsehern sind die Zoll-Angaben zu vertrauten Maßen geworden.

Damit soll jetzt Schluß sein, denn diese Angabe könnte ab dem 1.1.2010 wettbewerbswidrig sein. Und ab dann könnte eine neue Abmahnwelle auf Online-Shopbetreiber zukommen.

Und warum auf einmal? Die Antwort findet sich in folgender Verordnung:

Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheitenverordnung -Einhv), wobei §3 dieser Verordnung Folgendes regelt:

§ 3 Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Soweit nach den §§ 1, 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten verboten.

Abweichend von Satz 1 ist die zusätzliche Verwendung bis zum 31. Dezember 2009 gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.

Bis Ende 2009 ist also das Zollmaß neben der gesetzlichen Einheit erlaubt, wenn diese hervorgehoben wird. Ab dann wird es wettbewerbswidrig und zwar deshalb, weil es nach § 5 UWG eine irreführende geschäftliche Handlung darstellen könnte.

Verbraucherschutz also!Aber, muß der Verbraucher geschützt werden in diesem Fall? Schließlich hat er sich gerade in der IT-Technik oder in der Unterhaltungselektronik eher an Zoll, als denn an Zentimeter-Angaben gewöhnt. Er wird wohl eher durch die Zentimeter-Angaben irritiert sein.

Warten wir ab, mal schauen, was die Rechtsprechung uns im Jahre 2010 dazu bieten wird.

Vielleicht wird dann Bike and Skate bei seinen Fahrrädern einiges ändern und auch folgender Shopbetreiber wird wohl die eine oder andere Kategorie umbenennen müssen.

Vergleichen Sie dazu auch folgenden Beitrag:


plembke
Autor: Pia Lembke
Allgemein, Online Recht, Spass
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