Der Kunde hat durch das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Ware, die ihm nicht gefällt gratis zurückzugeben.
Soweit, so gut.
Probleme entstehen allerdings, wenn der Verbraucher diese Option ausreizt. So werden nach einer neusten Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops die Waren oft in einem schlechtem Zustand zurückgeschickt. 80% der Shopbetreiber klagen über Missbrauchsfälle, vor allem bei Waren die zeitweise genutzt werden können. Das Abendkleid, das nach einmaliger Nutzung nicht mehr gebraucht wird, wird dann einfach zurückgeschickt.
Die Ware verliert somit an Wert und der Weiterverkauf wird teilweise nicht mehr möglich sein.
Allerdings gibt es für Shopbetreiber die Möglichkeit in schwerwiegenden Fällen vom Verbraucher Ersatz für die Nutzung bzw. für die Verschlechterung der Ware verlangen (Wertersatz). Der Europäische Gerichtshof hält Wertersatz und Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander vereinbar.



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