Nov 15
Schon im Vorfeld wurde viel darüber spekuliert, was um 10 Uhr Ortszeit von Facebook-Gründer Mark Zukerberg, der Öffentlichkeit präsentiert werden würde.
Jetzt ist es bekannt und es ist nicht mehr und nicht weniger als die Portierung des Unified Messaging in das soziale Web: Soziales Unified Messaging. Weiterlesen »
Nov 09
Alle Facebook -Nutzer kennen ihn und von vielen Webseiten und Online-Shops ist er nicht mehr wegzudenken:
der “Gefällt mir”-Button oder auch “Like”-Button!
Ein Netzwerk-Plugin, das es in sich hat.
Vor allem hat es ein großes Marketingpotenzial, denn der Button ermöglicht es Facebook-Nutzern, Inhalte einer Website oder Produkte eines Online-Shops in ihrem Facebook-Profil zu posten, also allen Freunden mitzuteilen, daß ihnen das dort Verlinkte “gefällt” .
Kostenlose Werbung also… Wer will schon auf so ein Plugin verzichten? Weiterlesen »
Okt 26
Eben, es versteht sich doch von selbst, das muß man nicht auch noch erwähnen und schon gar nicht sollte man mit Selbstverständlichkeiten werben.
Das LG Münster hat mit seinem Urteil vom 02.09.2010 entschieden, daß eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eine irreführende Werbung sei und somit wettbewerbswidrig ist.
Wer also denkt, durch solche Erwähnungen sein Produkt gegenüber dem der Konkurrrenz besser darstehen zu lassen, kassiert nicht nur ein “überflüssig”, sondern schlimmstenfalls eine Abmahnung.
Okt 07
Durch die technische Entwicklung auf dem Spielzeugmarkt haben sich neue Probleme der Spielzeugsicherheit ergeben, die zu wachsender Besorgnis bei den Verbrauchern führt. Deshalb müssen Spielzeuge mit vielen Warnhinweisen gekennzeichnet sein.
Die Richtlinie 2009/48/ EG stellt klar, welche Warnhinweise bei welchen Spielzeug vorhanden sein müssen. Und Warnhinweise haben mit dem Wort “Achtung” zu beginnen.
Eindeutig sind auch OnlineShop-Betreiber davon betroffen, vgl. Art.11 Abs. 2 der Richtlinie.
Warnhinweise müssen vor dem Kauf dem Verbraucher mitgeteilt werden. Am besten also auf der Angebotsseite.
Wie das bei der Fülle an Informationen aussehen wird, bleibt abzuwarten. Am 20.07.2011 werden wir sehen.
Sep 21
Eigentlich muß sich der Shopbetreiber entscheiden, was er seinem Kunden einräumen möchte.
Entweder Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Beides nebeneinander geht nicht. Der Kunde muß schließlich wissen, was er machen soll.
Oder weiß er das auch, wenn beides nebeneinander steht? Weiterlesen »
Aug 31
Der Kunde hat durch das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Ware, die ihm nicht gefällt gratis zurückzugeben.
Soweit, so gut.
Probleme entstehen allerdings, wenn der Verbraucher diese Option ausreizt. So werden nach einer neusten Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops die Waren oft in einem schlechtem Zustand zurückgeschickt. 80% der Shopbetreiber klagen über Missbrauchsfälle, vor allem bei Waren die zeitweise genutzt werden können. Das Abendkleid, das nach einmaliger Nutzung nicht mehr gebraucht wird, wird dann einfach zurückgeschickt.
Die Ware verliert somit an Wert und der Weiterverkauf wird teilweise nicht mehr möglich sein.
Allerdings gibt es für Shopbetreiber die Möglichkeit in schwerwiegenden Fällen vom Verbraucher Ersatz für die Nutzung bzw. für die Verschlechterung der Ware verlangen (Wertersatz). Der Europäische Gerichtshof hält Wertersatz und Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch miteinander vereinbar.
Aug 25
Immer wieder beschäftigt die 40-Euro-Klausel die deutschen Gerichte. Mit der 40-Euro- Klausel kann vereinbart werden, daß die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden, wenn der Wert der zurückgesendeten Sache 40 € nicht übersteigt.
Dies gilt also nicht automatisch, sondern muß zuvor vereinbart worden sein, d.h. man muß entsprechende AGB verwenden, die wirksam im Vertrag einbezogen werden. Weiterlesen »
Aug 16
Am 14. September 2010 soll die neue Markenrichtlinie für AdWords in Kraft treten. Ab dann kann man Anzeigen schalten, die rechtlich geschützte Markennamen enthalten.
Zurückzuführen ist die neue Markenrichtlinie auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr 2010. Markeninhaber klagten gegen andere Anzeigen, bei denen der eigene Markennamen in den Werbeergebnissen aufgeführt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, Google bekam Recht. Und so ist es also zulässig einen geschützten Namen als Keyword zu nutzen.
Allerdings bietet Google den Markenrechtsinhabern als Entgegenkommen die Möglichkeit Beschwerde einzureichen, wenn ein Mitbewerber die Kunden durch falsche Werbung verunsichert oder verwirrt. Google würde dann diese Anzeigen entfernen.
Und somit ist das Vorgehen in Europa an das in den meisten anderen Ländern der Welt angepasst.
Jul 13
Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, denn sonst werden sie, wenn man nicht darauf reagiert, nur noch teurer.
Mit dieser Angst spielt auch die “Grevenreuth AG”. Sie verschickt Abmahn-Emails, die einen offiziellen Eindruck mit Briefkopf, Geschäftsadresse und einer Bearbeitungsnummer machen.
Im Schreiben heißt es: Weiterlesen »
Jul 01
Was ist, wenn ein Avatar (eine künstliche Person oder ein grafischer Stellvertreter einer echten Person in der virtuellen Welt) seine ihm im Spiel zustehenden virtuellen Güter, wie beispielsweise Schwerter / Munition oder ähnliches, an andere Personen oder Avatare verkauft?
Ein Spiel? Eine virtuelle Realität, die nichts mit der wirklichen Welt zu tun hat?
Nicht so schnell… Weiterlesen »
Letzte Kommentare