Wir haben es fast alle schon mal gemacht: bei Ebay verkauft!
Es macht nicht nur Spaß, sondern bessert auch die Haushaltskasse hier und da wieder auf. Aber vorsichtig, denn dieser Wochenendspaß kann schnell sein Ende finden, dann nämlich, wenn man sich auf einmal mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert sieht. Die Frage dreht sich dann darum, ob man privat oder gewerblich verkauft. Daran sind dann wiederum unterschiedliche Rechstfolgen geknüpft.
Aber ich habe doch nur die Babyklamotten verkauft, die meiner Tochter nicht mehr passen!!!
Dagegen spricht ja auch erstmal nichts, aber es kommt drauf an… Und zwar darauf, ob man tatsächlich privater Verkäufer ist. Also, ist der Verkäufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB? Weiterlesen »


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